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Kanada / British Columbia
Obwohl vereinzelt Jagden auf Grizzly-Bären (ursus arctos) angeboten werden ist die Einfuhr von Trophäen in die EU verboten!

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Kanada / Einfuhr von Wolfstrophäen

Aufatmen vor allem bei kanadischen Outfittern. War bis jetzt nur die Einfuhr  von Wolfstrophäen aus den Provinzen British Columbien, Labrador und Neufundland möglich, hat die Prüfgruppe der EU entschieden, dass jetzt Wölfe aus allen Provinzen Kanadas eingeführt werden können. Der Einführer benötigt weiterhin eine Einfuhrgenehmigung. Diese wird vom Bundesamt für Naturschutz (BFN) ausgestellt. Weitere Länder aus denen Wolfstrophäen eingeführt werden können sind die USA, Russland, Ukraine und Kasachstan. Auch hierfür ist eine Einfuhrgenehmigung zwingend vorgeschrieben!

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Schlag gegen die Europäsche Nashornmaffia


Schon seit einigen Monaten melden sich englisch sprechende Personen die vorgeben aus England, Irland oder Schottland zu sein bei Präparatoren, Jägern, Trophäen-händlern und Spediteuren.
Diese erklären auf der Suche nach Trophäen für diverse Sammlungen zu sein. Gefragt wurde nach Löwen und anderen Präparaten, vor allem aber nach Nashorntrophäen -  wobei hier massiv nachgehakt wurde. Es wurden sogar Zahlungen für die Weitergabe von entsprechenden Adressen und eine Prämie beim zustande kommen eines Geschäfts angeboten.
Nashorn wird in China in Pulverform als Potenzmittel geschätzt. Alleine in Südafrika sind in 2010 ca. 330 Nashörner gewildert worden. Auch hier werden Präparatoren und Spediteure bedrängt, die bei Ihnen lagernden Trophäen ausländischer Kunden zu verkaufen. Es werden Preise bis zu fünfzigtausend US Dollar pro Kilogramm Nashorn bezahlt. Kein Wunder, dass die Wilderei einen traurigen Höhepunkt erreicht hat.
Nachdem bei den deutschen Behörden mehrere Hinweise eingegangen waren, wurde ein konspiratives Treffen vereinbart. Hierbei wurden mehrere Aufkäufer festgenommen und eine nicht geringe Zahl illegal erworbener Trophäen sichergestellt. Nashörner stehen unter Naturschutz. Jagdtrophäen aus Südafrika können mit einer Ausfuhr Cites nach Anhang II der Artenschutzverordnung in Länder der EU zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Es besteht aber ein striktes Vermarktungsverbot! Trophäen die vor der Einführung der Artenschutzverordnung eingeführt wurden, sind davon ausgenommen und könnten mit einer Genehmigung veräußert werden. Die Länder der EU haben sich aber dazu verpflichtet hierfür grundsätzlich keine Genehmigungen zu erteilen um dem illegalen Handel Einhalt zu gebieten. Der Handel mit geschützten Arten ist ein Straftatbestand der mit Geld und Gefängnisstrafe geahndet wird. Die polizeilichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass auch einige der Verkäufer ermittelt werden die dann auch mit empfindlichen Strafen zu rechnen haben.

Nashorn hat fast die gleiche Zusammensetzung wie Fingernägel. Man könnte auch abgefeilte Fingernägel als Potenzmittel einnehmen - die Wirkung wäre die gleiche!

 
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