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Artenschutz

Bei der Einfuhr von Jagdtrophäen sind die Bestimmungen der internationalen Artenschutzgesetzen zu beachten. In der Folge haben wir alle jagdrelevanten Arten alphabetisch mit ihrem Schutzstatus aufgelistet. Deshalb ist es empfehlenswert sich vor Buchung und Reiseantritt mit Ihrem Trophäenspediteur oder dem Bundesamt für Naturschutz abzustimmen. Für Arten die unter Anhang A des Washingtoner Artenschutzabkommens stehen muss vor der Einfuhr eine Einfuhrgenehmigung des zuständigen Amtes Ihres Landes (Bundesamt für Naturschutz in Deutschland ) eingeholt werden. Für Arten die nach Anhang B geschützt sind muss eine CITES Bescheinigung des Ursprungslandes eingeholt werden.

Antilope
Bären
Bison
Breitmaulnashorn
  • Breitmaulnashorn (Ceratotherium simum simum), Population von Südafrika  Anhang B EUVO
Elefant
  • Afrikanischer (Loxodonta africana), Populationen von Mosambik, Tansania, Kamerun und Gabun  Anhang A EUVO /Anhang I WA
  • Afrikanischer (Loxodonta africana), Populationen von Namibia, Botswana, Simbabwe und Südafrika  Anhang B EUVO
Fischotter
Flußpferd
Katzen
Nilkrokodil
  • Nilkrokodil (Crocodylus niloticus) Populationen von Botsuana, Äthiopien, Kenia, Malawi, Madagaskar, Mosambik, Tansania, Sambia, Südafrika, Simbabwe, Uganda  Anhang B EUVO
Pavian
Schafe / Ziegen
Wolf
Zebras

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